Abgelehnte Asylbewerber gehen zunehmend vor Gericht. Rund 370.000 Verfahren sind derzeit, Mai 2018, bei Gerichten anhängig, weil Asylbewerber die Entscheidung des Bundesamtes für Migration nicht akzeptieren wollen und einen Anwalt beauftragt haben, sich ihrer Sache anzunehmen. Die Gerichte haben zwischenzeitlich neues Personal eingestellt, um der Klageflut Herr zu werden.
Man dürfe sich nicht beklagen, wenn Menschen den geltenden Rechtsweg nutzen, lese ich immer wieder. Klingt einleuchtend, geht aber an der Sache vorbei. Erstens kennt auch das Recht Trampelpfade, die, wenn sie als Bundesstraße genutzt werden, die rechtsstaatliche Absicht ins Gegenteil verkehren. Nur weil etwas legal ist, muss es noch nicht erwünscht sein.
Außerdem findet sich der Rechtsweg nicht von selbst. Ich kann mir nicht vorstellen vorstellen, dass der arme Flüchtling aus Togo, kaum ist er in Deutschland angekommen, das Branchenbuch zur Hand nimmt und eine auf Asylrecht spezialisierte Kanzlei ausfindig macht. Sehr viel mehr spricht allerdings dafür, dass ihn Flüchtlingsräte und Hilfsorganisationen vorher beraten haben, wenn er die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Das ist die reinste Asylindustrie. Übrigens der Flüchtlingsrat ist ein Zusammenschluss von Flüchtlingsinitiativen,
Gewerkschaften, Kirchengemeinden und Einzelpersonen,
die mit der Diskriminierung von Flüchtlingen nicht einverstanden
sind und gemeinsam etwas dagegen tun wollen und Flüchtlinge beraten.
Allein in Berlin listet der Flüchtlingsrat 124 Anwälte auf, die sich mit Ausländer- und Asylrecht befassen. Die Masse macht hier das Geschäft. Verbände wie die Caritas oder Pro Asyl haben großzügige Rechtshilfefonds eingerichtet, aus denen juristischer Beistand bezahlt wird. Außerdem entfallen die Gerichtskosten für die Flüchtlinge, was das Klage-Risiko senkt. Wer aus Pakistan oder Nigeria stammt, hat so gut wie keine Chance, vor Gericht einen Sieg davonzutragen, was die Anwälte freilich nicht davon abhält, es dennoch zu versuchen. Wer klagt, kann nicht abgeschoben werden, das bleibt immer als Vorteil. Das ist der Weg, den die Flüchtlingsorganisationen vorschlagen.
Bleiberecht für alle, lautet ihre Lösung. Der richtige Weg aus meiner Sicht wäre, den Rechtsweg der Wirklichkeit anzupassen, also den Klageweg zu verengen und die Gerichtskosten wie in jedem anderen Verfahren auch dem Kläger bei einer Niederlage in Rechnung zu stellen. Wer die Nutzung seiner Verwaltungsgerichtsbarkeit kostenlos macht, muss sich nicht wundern, wenn viele diesen Service nutzen. Unser Rechtsstaat ist einfach zu großzügig.
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