Freitag, 9. März 2018

Abschiebungen sind selten!



In Bremen wurden in Jahr 2017 nur 81 Migranten abgeschoben.  Im Stadtstaat erhalten Migranten, die kein Bleiberecht haben, behördliche Unterstützung und Beratung mit dem Ziel, freiwillig nach Hause zurückzukehren. Die Folge, der Senat setzt einfach geltendes Recht nicht durch. Ein Großteil der Ausreisepflichtigen hat allerdings den Status „geduldet“. Ein gewichtiger Grund hierfür kann sein, dass Passlosigkeit vorliegt.

Das BAMF, schätzt, dass 60 Prozent der Asylbewerber ohne Papiere einreisen, laut Bundespolizei sind es sogar 80 Prozent. Das ist einfach nachzuvollziehen. Viele Antragsteller, die aus Staaten kommen, wo vermutlich eine Bleibeperspektive die Folge ist, haben Pässe dabei. Und umgekehrt viele derjenigen, die aus Staaten kommen, wo es vermutlich keine Bleibeperspektive gibt, haben keine Pässe dabei. Das spricht dafür, dass manche ihren Aufenthalt dadurch verlängern wollen, dass sie die Feststellung ihrer Identität und die Feststellung des Landes, aus dem sie kommen, erschweren.

Zuständig für die Abschiebungen sind die einzelnen Bundesländer wie Bremen. Kanzlerin Angela Merkel hatte Anfang des Jahres eine nationale Kraftanstrengung versprochen. Bislang aber hat sich die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zu 2016 nicht erhöht. Von Januar bis Ende November 2017 wurden rund 22.200 Menschen zwangsweise zurückgeführt, 2016 waren es etwas mehr als 25.000.

Offensichtlich haben die Behörden nach wie vor Probleme, Abschiebungen durchzusetzen. Diese scheitern mitunter an mangelnder Kooperation der Heimatländer, fehlenden Dokumenten oder den abgelehnten Asylbewerbern selbst, die etwa untertauchen oder sich krankmelden.


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