In
Bremen wurden in Jahr 2017 nur 81 Migranten abgeschoben. Im Stadtstaat erhalten Migranten, die kein
Bleiberecht haben, behördliche Unterstützung und Beratung mit dem Ziel,
freiwillig nach Hause zurückzukehren. Die Folge, der Senat setzt einfach
geltendes Recht nicht durch. Ein Großteil der Ausreisepflichtigen hat
allerdings den Status „geduldet“. Ein gewichtiger Grund hierfür kann sein, dass
Passlosigkeit vorliegt.
Das
BAMF, schätzt, dass 60 Prozent der Asylbewerber ohne Papiere einreisen, laut
Bundespolizei sind es sogar 80 Prozent. Das ist einfach nachzuvollziehen. Viele
Antragsteller, die aus Staaten kommen, wo vermutlich eine Bleibeperspektive die
Folge ist, haben Pässe dabei. Und umgekehrt viele derjenigen, die aus Staaten
kommen, wo es vermutlich keine Bleibeperspektive gibt, haben keine Pässe dabei.
Das spricht dafür, dass manche ihren Aufenthalt dadurch verlängern wollen, dass
sie die Feststellung ihrer Identität und die Feststellung des Landes, aus dem
sie kommen, erschweren.
Zuständig für die Abschiebungen sind die einzelnen Bundesländer
wie Bremen. Kanzlerin Angela Merkel hatte Anfang des Jahres eine nationale
Kraftanstrengung versprochen. Bislang aber hat sich die Zahl der Abschiebungen
im Vergleich zu 2016 nicht erhöht. Von Januar bis Ende November 2017 wurden
rund 22.200 Menschen zwangsweise zurückgeführt, 2016 waren es etwas mehr als
25.000.
Offensichtlich haben die Behörden nach wie vor Probleme,
Abschiebungen durchzusetzen. Diese scheitern mitunter an mangelnder Kooperation
der Heimatländer, fehlenden Dokumenten oder den abgelehnten Asylbewerbern
selbst, die etwa untertauchen oder sich krankmelden.
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